Medion AG: Ad-hoc Mitteilung nach § 15 WpHG
Aktienrückkaufprogramm
Der Vorstand der MEDION AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, ab dem 23. September 2008 weitere bis zu 484.184 Stückaktien, das sind ein Prozent des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft, an der Börse zurückzukaufen. Er macht damit teilweise von der entsprechenden Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 14. Mai 2008 Gebrauch, die ihn ermächtigt hatte, insgesamt bis zu 10 Prozent des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Die MEDION AG hatte bis zum März 2008 5% des Grundkapitals ( 2.420.920 Aktien ) zurückgekauft. Bei dem beschlossenen weiteren Rückkauf eigener Aktien durch die Gesellschaft über die Börse darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten), den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Über die Verwendung der zurückerworbenen Aktien im Rahmen der Ermächtigung der Hauptversammlung wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Der Aktienrückkauf soll von der Commerzbank AG, Frankfurt a.M., durchgeführt werden. Es ist vorgesehen, dass die Bank die Entscheidungen über den Zeitpunkt des über die Börse erfolgenden Aktien-Erwerbs unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Über die Fortschritte des Aktienrückkaufprogramms wird die MEDION AG wöchentlich auf ihrer Homepage informieren. Einzelheiten können auf der Internet-Seite www.medion.com unter der Rubrik „Aktienrückkaufprogramm“ abgerufen werden.
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