MEDION AG: Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
MEDION AG: Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags - Festlegung einer Abfindung auf EUR 13,00 je Stückaktie
Essen, den 25. Oktober 2011 - Die MEDION Aktiengesellschaft als abhängiges Unternehmen und die Lenovo Germany Holding GmbH, eine indirekte 100%ige Tochtergesellschaft der Lenovo Group Ltd., als herrschendes Unternehmen haben heute einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen.
Für die außenstehenden Aktionäre der MEDION Aktiengesellschaft ist ein Barabfindungsangebot gemäß § 305 AktG in Höhe von EUR 13,00 und ein jährlicher Ausgleich gemäß § 304 AktG in Höhe von brutto EUR 0,82 (netto EUR 0,69) je Stückaktie für jedes volle Geschäftsjahr vorgesehen. Diese Zahlungsverpflichtungen werden durch eine Patronatserklärung der Lenovo (Singapore) Pte. Ltd., einer indirekten 100%igen Tochtergesellschaft der Lenovo Group Ltd., zusätzlich gesichert.
Das Barabfindungsangebot gemäß § 305 AktG und der Ausgleich gemäß § 304 AktG basieren auf Bewertungsgutachten der KPMG Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin („KPMG“). Nach den Ergebnissen der Bewertung durch KPMG beträgt der Unternehmenswert der MEDION Aktiengesellschaft rund EUR 521,17 Mio. Dies entspricht einem Wert von EUR 11,67 pro Aktie. Der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelte Durchschnittskurs der MEDION-Aktie im relevanten Drei-Monats-Zeitraum vor der am 29. Juli 2011 erfolgten Bekanntmachung über die Absicht, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abzuschließen, beträgt EUR 12,31 je Stückaktie. Die Geschäftsführung der Lenovo Germany Holding GmbH hat gleichwohl entschieden, eine Abfindung in Höhe von EUR 13,00 pro Aktie in dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der MEDION Aktiengesellschaft zu vereinbaren. Dieser Betrag entspricht dem Angebotspreis, den die Lenovo Germany Holding GmbH den MEDION-Aktionären im Rahmen des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gezahlt hat.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der voraussichtlich am 14. Dezember 2011 stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der MEDION Aktiengesellschaft.
Essen, 25. Oktober 2011
MEDION Aktiengesellschaft
Der Vorstand