GARANTIEBEDINGUNGEN
I. ALLGEMEINE GARANTIEBEDINGUNGEN
1. Allgemeines
Die Garantie beginnt immer am Tag des Einkaufs des MEDION Gerätes von der MEDION oder einem offiziellen Handelspartner der MEDION und bezieht sich auf Material- und Produktionsschäden aller Art, die bei normaler Verwendung auftreten können. Die Garantiezeit ergibt sich aus der dem Gerät anliegenden Garantiekarte in Zusammenhang mit dem Kaufbeleg des autorisierten MEDION-Handelspartners.
Bitte bewahren Sie den original Kaufnachweis und die Garantiekarte gut auf. MEDION und sein autorisierter Servicepartner behalten sich vor, eine Garantiereparatur oder eine Garantiebestätigung zu verweigern, wenn dieser Nachweis nicht erbracht werden kann.
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Gerät im Falle einer notwendigen Einsendung transportsicher verpackt ist. Sofern nichts anderes auf ihrer Garantiekarte vermerkt, tragen sie die Kosten der Einsendung sowie das Transportrisiko. Für zusätzlich eingesendete Materialien, die nicht zum ursprünglichen Lieferumfang des MEDION Gerätes gehören, übernimmt MEDION keine Haftung.
Bitte überlassen Sie uns mit dem Gerät eine möglichst detaillierte Fehlerbeschreibung. Zur Geltendmachung ihrer Ansprüche bzw. vor Einsendung, kontaktieren sie bitte die MEDION Hotline. Sie erhalten dort eine Referenznummer (RMA Nr.), die sie bitte außen auf dem Paket, gut sichtbar anbringen.
Diese Garantie hat keine Auswirkungen auf Ihre gesetzlichen Ansprüche und unterliegt dem geltenden Recht des Landes, in dem der Ersterwerb des Gerätes durch den Endkunden vom autorisierten Händler der MEDION erfolgte.
2. Umfang
Im Falle eines durch diese Garantie abgedeckten Defekts an ihrem MEDION Gerät gewährleistet die MEDION mit dieser Garantie die Reparatur oder den Ersatz des MEDION Gerätes. Die Entscheidung zwischen Reparatur oder Ersatz der Geräte obliegt MEDION. Insoweit kann MEDION nach eigenem Ermessen entscheiden, das zur Garantiereparatur eingesendet Gerät durch ein generalüberholtes Gerät gleicher Qualität zu ersetzen.
Für Batterien oder Akkus wird keine Garantie übernommen, gleiches gilt für Verbrauchsmaterialien, d.h. Teile, die bei der Nutzung des Gerätes in regelmäßigen Abständen ersetzt werden müssen, wie z.B. Projektionslampe in Beamer.
Ein Pixelfehler (dauerhaft farbiger, heller oder dunkler Bildpunkt) ist nicht grundsätzlich als Mangel zu betrachten. Die genaue Anzahl zulässiger defekter Bildpunkte entnehmen Sie bitte der Beschreibung im Handbuch für dieses Produkt.
Für eingebrannte Bilder bei Plasma oder LCD-Geräten, die durch unsachgemäße Verwendung des Gerätes entstanden sind, übernimmt MEDION keine Garantie. Die genaue Vorgehensweise zum Betrieb Ihres Plasmas bzw. LCD- Gerätes entnehmen Sie bitte der Beschreibung im Handbuch für dieses Produkt.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Wiedergabefehler von Datenträgern, die in einem nicht kompatiblen Format oder mit ungeeigneter Software erstellt wurden.
Sollte sich bei der Reparatur herausstellen, dass es sich um einen Fehler handelt, der von der Garantie nicht gedeckt ist, behält sich MEDION das Recht vor, die anfallenden Kosten in Form einer Handling Pauschale sowie die kostenpflichtige Reparatur für Material und Arbeit nach einem Kostenvoranschlag dem Kunden in Rechnung zu stellen.
3. Ausschluss
Für Versagen und Schäden, die durch äußere Einflüsse, versehentliche Beschädigungen, unsachgemäße Verwendung, am MEDION Gerät vorgenommene Veränderungen, Umbauten, Erweiterungen, Verwendung von Fremdteilen, Vernachlässigung, Viren oder Softwarefehler, unsachgemäßen Transport, unsachgemäße Verpackung oder Verlust bei Rücksendung des Gerätes an MEDION entstanden sind, übernimmt MEDION keine Garantie.
Die Garantie erlischt, wenn der Fehler am Gerät durch Wartung oder Reparatur entstanden ist, die durch jemand anderen als durch MEDION oder einen durch MEDION für dieses Gerät autorisierten Servicepartner durchgeführt wurde. Die Garantie erlischt auch, wenn Aufkleber oder Seriennummern des Gerätes oder eines Bestandteils des Gerätes verändert oder unleserlich gemacht wurden.
4. Service Hotline
Vor Einsendung des Gerätes an MEDION müssen Sie sich über die Service Hotline oder das MEDION Service Portal an uns wenden. Sie erhalten insoweit weitergehende Informationen, wie Sie Ihren Garantieanspruch geltend machen können.
Die Inanspruchnahme der Hotline ist kostenpflichtig.
Die Service Hotline ersetzt auf keinen Fall eine Anwenderschulung für Soft- bzw. Hardware, das Nachschlagen im Handbuch oder die Betreuung von Fremdprodukten.
Zusätzlich bietet MEDION eine kostenpflichtige Hotline für über die Garantie hinaus gehende Anfragen.
II. Besondere Garantiebedingungen für MEDION PC, Notebook, Pocket PC (PDA) und Geräten mit Navigationsfunktion (PNA)
Hat eine der mitgelieferten Optionen (z.B. Speicherkarten, Modems etc.) einen Defekt, so haben Sie auch einen Anspruch auf Reparatur oder Ersatz. Die Garantie deckt Material- und Arbeitskosten für die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit für das betroffene MEDION Gerät.
Die Garantie deckt Material- und Arbeitskosten für die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit für das betroffene MEDION Gerät.
Hardware zu Ihrem Gerät, die nicht von MEDION produziert oder vertrieben wurde, kann die Garantie zum Erlöschen bringen, wenn dadurch ein Schaden am MEDION Gerät oder den mitgelieferten Optionen entstanden ist.
Für mitgelieferte Software wird eine eingeschränkte Garantie übernommen. Dies gilt für ein vorinstalliertes Betriebssystem, aber auch für mitgelieferte Programme. Bei der von MEDION mitgelieferten Software garantiert MEDION für die Datenträger, z.B. Disketten und CD-ROMs, auf denen diese Software geliefert wird, die Freiheit von Material- und Verarbeitungsfehlern für eine Frist von 90 Tagen nach Einkauf des MEDION Gerätes von der MEDION oder einem offiziellen Handelspartner der MEDION. Bei Lieferung defekter Datenträger ersetzt MEDION die defekten Datenträger kostenfrei; darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Mit Ausnahme der Garantie für die Datenträger wird jede Software ohne Mängelgewähr geliefert. MEDION sichert nicht zu, dass diese Software ohne Unterbrechungen oder fehlerfrei funktioniert oder Ihren Anforderungen genügt. Für mitgeliefertes Kartenmaterial bei Geräten mit Navigationsfunktion wird keine Garantie für die Vollständigkeit übernommen.
Bei der Reparatur des MEDION Gerätes kann es notwendig sein, alle Daten vom Gerät zu löschen. Stellen Sie vor dem Versand des Gerätes sicher, dass Sie von allen auf dem Gerät befindlichen Daten eine Sicherungskopie besitzen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle einer Reparatur der Auslieferzustand wiederhergestellt wird. Für die Kosten einer Softwarekonfiguration, für entgangene Einnahmen, den Verlust von Daten bzw. Software oder sonstige Folgeschäden übernimmt MEDION keine Haftung.
III. Besondere Garantiebedingungen für die Vorort Reparatur bzw. den Vorort Austausch
Soweit sich aus der dem Gerät anliegenden Garantiekarte ein Anspruch auf Vorort Reparatur bzw. Vorort Austausch ergibt, gelten die besonderen Garantiebedingungen für die Vorort Reparatur bzw. Vorort Austausch für Ihr MEDION Gerät.
Zur Durchführung der Vorort Reparatur bzw. des Vorort Austauschs muss von Ihrer Seite Folgendes sichergestellt werden:
· Mitarbeitern der MEDION muss uneingeschränkter, sicherer und unverzüglicher Zugang zu den Geräten gewährt werden.
· Telekommunikationseinrichtungen, die von Mitarbeitern von MEDION zur ordnungsgemäßen Ausführung Ihres Auftrages, für Test- und Diagnosezwecke sowie zur Fehlerbehebung benötigt werden, müssen von Ihnen auf eigene Kosten zur Verfügung gestellt werden.
· Sie sind für die Wiederherstellung der eigenen Anwendungssoftware nach der Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch MEDION selbst verantwortlich.
· Sie haben alle sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, die von MEDION zu einer ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags benötigt werden.
· Sie sind für die Konfiguration und Verbindung ggf. vorhandener, externer Geräte nach der Inanspruchnahme der Dienstleistung durch MEDION selbst verantwortlich.
· Der kostenfreie Storno-Zeitraum für die Vorort Reparatur bzw. den Vorort Austausch beträgt mind. 48 Stunden, danach müssen die uns durch den verspäteten oder nicht erfolgten Storno entstandenen Kosten in Rechnung gestellt werden.“